top of page

AGB

für Auftritte von Ella – Herzmusik für besondere Momente

​

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ella (nachfolgend „Sängerin“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit musikalischen Darbietungen, die über die Website www.ellasherzmusik.de gebucht werden.

​

2. Leistungsbeschreibung

Ella bietet Live-Gesang für besondere Anlässe wie Hochzeiten, freie Trauungen, Taufen, Trauerfeiern, Firmenfeiern und private Events an. Der genaue Leistungsumfang (Repertoire, Auftrittsdauer, Technik, besondere Musikwünsche) wird im Vorfeld individuell vereinbart und schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

​

3. Vertragsschluss

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Buchungsanfrage stellt und Ella diese schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

​

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Gage wird individuell je nach Art, Umfang und Ort der Veranstaltung vereinbart. Sofern nicht anders abgesprochen, erfolgt die Zahlung per Überweisung bis spätestens 7 Tage vor dem Auftritt oder in bar am Tag der Veranstaltung.

​

5. Stornierung durch den Kunden

Bei Stornierung des gebuchten Auftritts durch den Kunden gelten folgende Ausfallpauschalen:

  • bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei

  • 29–14 Tage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars

  • 13–7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

  • ab 6 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits angefallene Kosten (z. B. Fahrt- oder Übernachtungskosten) sind unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung vollständig zu erstatten.

​

6. Ausfall durch die Sängerin

Sollte Ella aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit oder höhere Gewalt) den Auftritt nicht wahrnehmen können, informiert sie den Kunden umgehend. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

​

7. Technische Voraussetzungen

Sofern keine Technik vereinbart wurde, benötigt Ella für ihren Auftritt:

  • einen wettergeschützten Auftrittsort (bei Open-Air-Veranstaltungen)

  • eine Stromquelle (230 V, Schuko)

  • ausreichende Fläche für Auftritt & ggf. Technikaufbau

​

8. Haftung

Ella haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch äußere Umstände (z. B. Stromausfall, technische Defekte, höhere Gewalt) verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

​

9. Urheberrecht & Aufnahmen

Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen während des Auftritts sind im privaten Rahmen erlaubt. Eine Veröffentlichung in sozialen Medien, auf Webseiten oder für gewerbliche Zwecke bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ella.

​

10. Reisekosten & Spesen

Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die anfallenden Reisekosten (z. B. Kilometerpauschale, Bahn, ggf. Übernachtung). Diese werden im Angebot transparent aufgeführt.

​

11. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnort der Sängerin, sofern gesetzlich zulässig.

bottom of page